Sozialrecht

Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der Informationen keine Rechtsberatung darstellt. Es kann daher keine Haftung für die Verwendung dieser Informationen in Ihrem Einzelfall übernommen werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, wird daher dringend angeraten, bei Rechtsanwalt Johann Müller mit Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Vereinfacht dargestellt regelt das Sozialrecht die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er durch ein gesichertes Existenzminimum ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist. Das Sozialrecht in seiner konkreten Ausgestaltung ist Ausfluss des im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschriebenen Sozialstaatsprinzips.

Das Sozialrecht ist ein dynamisches und zugleich ungemein komplexes Rechtsgebiet, das mit seinen zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I- XII) für den juristischen Laien kaum zu durchdringen und in Teilen nur schwer verständlich ist.

Umso wichtiger ist es, dass Sie in unverschuldeten, wirtschaftlichen Notlagen, etwa infolge von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eines (Arbeits-)Unfalls umfassend beraten und in notwendigen Fällen vor dem Sozialgericht in Kassel oder anderenorts anwaltlich vertreten sind.

Die Inanspruchnahme der Sozialgerichtsbarkeit verursacht in der Regel keine Kosten.

Konflikte und Auseinandersetzungen z.B. mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Krankenkassen, der Rentenversicherung, dem Versorgungsamt, Berufsgenossen-schaften und anderen Sozialversicherungsträgern sind für viele Menschen inzwischen Alltag.

Nicht immer werden Betroffenen die Ihnen zustehenden Sozialleistungen wie etwa Hartz IV (ALG II), Arbeitslosengeld (ALG I), Sozialhilfe, Grundsicherungsbeträge, Kindergeld, Pflegegeld oder Krankengeld komplikationslos und rechtsfehlerfrei bewilligt.

Rechtsanwalt Johann Müller berät Sie grundsätzlich in allen Fragen des Sozialrechts.

Gegen leistungsversagende oder allgemein fehlerhaft ergangene Bescheide steht Ihnen in aller Regel der Widerspruch zu. Die rechtliche Überprüfung eines Bescheides gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie das Einlegen des passenden Rechtsbehelfes und -falls nötig- das mit Ihnen gemeinsame Beschreiten des sozialgerichtlichen Klageweges.

Die besonderen gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen setzen wir stets gewissenhaft und mit dem nötigen Nachdruck durch.

Rechtsanwalt Johann Müller unterstützt Sie gerne auch bei der „Anfechtung“ von Sperrzeiten, Leistungskürzungen und anderen seitens des Jobcenters verhängten Sanktionen und verhilft Ihnen so schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht.

Mit dem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht verstehen uns als eine wichtige Säule, um den Zugang zum Recht für alle Bürger zu gewährleisten!