Immobilienrecht

Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der Informationen keine Rechtsberatung darstellt. Es kann daher keine Haftung für die Verwendung dieser Informationen in Ihrem Einzelfall übernommen werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, wird daher dringend angeraten, unseren Baurechtler mit dem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Zwangsversteigerungsrecht persönlich zu kontaktieren; Gotthard Brand, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Die Voraussetzungen einer Zwangsversteigerung sind in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) umfassend geregelt. Die gesetzliche und vertragliche Ausgestaltung in diesem speziellen Rechtsbereich ist vielschichtig und komplex, weshalb sich die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts besonders empfiehlt.

Nicht selten kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen. Dann können seine Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen ihn betreiben, wobei es regelmäßig auch zur Zwangsversteigerung schuldnereigener Immobilien kommt.

Zwangsversteigerung = Weltuntergang?

NEIN! Die Anordnung der Zwangsversteigerung ist erst der Anfang eines oft langwierigen Prozesses, indem der betroffene Eigentümer noch eine ganze Reihe von Gestaltungs- und Angriffsmöglichkeiten hat. Dafür benötigt er aber den Rat und die Begleitung des Experten, der sowohl im Umgang mit Banken als auch den Rechtspflegern bei den Gerichten über solide Erfahrungen verfügt.

Rechtsanwalt Gotthard Brand hat seit Anfang dieses Jahrhunderts einer Vielzahl von Familien bei der Bewältigung der Probleme helfen können, die mit einer Zwangsversteigerung verbunden sind. Echte Experten sind in diesem Bereich eher selten, sodass er bundesweit für Schuldner in diesem Bereich tätig ist.

Selbst wenn eine Zwangsversteigerung nicht mehr abwendbar ist, geben die Betroffenen nach der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oft auf, verkennen aber, dass in der Abrechnung des Erlöses häufig noch Potenzial für einen finanziellen Vorteil steckt. So konnte Rechtsanwalt Gotthard Brand schon mehrfach für Schuldner Beträge von 50.000 € und mehr erwirken, ohne dass die Schuldner dies zuvor auch nur geahnt hätten.

Betrachten Sie die Anordnung der Zwangsversteigerung also als Herausforderung und nicht als den Anfang vom Ende. Dies gilt erst recht in der Teilungsversteigerung zur Auflösung von Eigentümer-Gemeinschaften, seien es Gesellschaften oder Erbengemeinschaften. Die Teilungsversteigerung folgt dabei ganz eigenen Regeln, die sich grundlegend von denen der Zwangsversteigerung unterscheidet.

Als erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Rechtsanwalt Gotthard Brand Sie umfassend auch zu allen Fragen rund um das Immobilien- und Zwangsversteigerungsrecht. Er informiert Sie  gerne über die Voraussetzungen, den Ablauf und die auf beiden Seiten zu bedenkenden Risiken von Zwangsversteigerungen. Auch im Bereich der Auseinandersetzung mit Zwangsverwaltern verfügt Rechtsanwalt Brand, der selbst schon als Zwangsverwalter tätig war und ist, über die Erfahrung, die Sie für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Rechte in dem Bereich benötigen.

Die Wahrnehmung von Terminen (Versteigerungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht), die rechtliche Begleitung von Verteilungsverfahren, das Vorgehen gegen einen Vollstreckungsbescheid oder das Erreichen einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens und alles rund um das Therma einer Zwangsräumung stellen ein weiteres großes Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Gotthard Brand dar.

Für den Fall, dass eine Zwangsversteigerung einer Immobilie vermieden und eine gütliche Einigung erzielt werden soll, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne und problemlösungsorientiert zur Seite.

Ebenso können Sie eine fundierte Beratung im Hinblick auf den Kauf einer Immobilie von uns erwarten.