Alles zum Thema Arbeitsrecht
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der Informationen keine Rechtsberatung darstellt. Es kann daher keine Haftung für die Verwendung dieser Informationen in Ihrem Einzelfall übernommen werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, wird daher dringend angeraten, unseren Baurechtler persönlich zu kontaktieren; Gotthard Brand, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Die Bezeichnung „Baurecht“ umfasst im Grunde zwei Rechtsgebiete, das Bauvertragsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Bauvertragsrecht regelt die Vertragsbeziehungen der am Bau Beteiligten, so etwa die Beziehungen zwischen Bauträger und Käufer, zwischen Bauherren und Handwerkern sowie zwischen Bauherren und Architekten. Dabei findet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) häufig Anwendung.
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren und der Bauaufsicht, also etwa dem Stadtplanungsamt, der Denkmalschutzbehörde oder dem Brandschutz.
Rechtsanwalt Gotthard Brand ist seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung, in denen er eine Vielzahl von Bauherren, Handwerkern oder Architekten vertreten hat. Er kennt daher die häufig auftretenden Probleme aus allen Perspektiven, auch und gerade beim Erwerb gebrauchter Immobilien.
Die Einrichtung der Spezialkammern für Bausachen an den Land- und Oberlandesgerichten begrüßt er ausdrücklich, da eine Spezialisierung der Richter eher gewährleistet, mit dem Urteil tatsächlich auch eine Expertenentscheidung zu bekommen.
Rechtsanwalt Gotthard Brand steht Ihnen mit seiner Kompetenz und seinem Engagement bei allen Problemen rund um die Planung und Errichtung von Bauwerken, bei Fragen zu Baumängeln, Bauzeitüberschreitungen, Kostenüberschreitungen, Bauplanabweichungen und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu Rechten und Ansprüchen, wie Mängelrechten/ Gewährleistungsrechten, Schadensersatzansprüchen, Haftungsfragen etc. zur Verfügung.
Auch im Bereich des öffentlichen Baurechts ist unsere Kanzlei tätig. Bei Fragen etwa zu Baugenehmigungen, Auflagen, nachbarrechtlichen Regelungen oder Nutzungsuntersagungen beraten wir Sie jederzeit gerne.
Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt des Architektenrechts dreht sich rund um alle Fragen zum Architektenvertrag; von der Prüfung desselben über die Abwicklung, die Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und alle damit im Zusammenhang stehenden Haftungsfragen, Verjährungsfragen, etc.
Wir freuen uns, Sie auch hier umfassend und kompetent betreuen zu können.