In einem Verfahren gegen die Sparkasse Saarlouis hatte das Landgericht Saarbrücken entschieden, dem Europäischen Gerichtshof die Frage aufzugeben, ob die in den allermeisten Kreditverträgen zwischen 2010 und 2016 verwendete Widerrufsbelehrung der europäischen Verbraucherrichtlinie gerecht werde oder wegen Verstoßes gegen diese unwirksam sei.
Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, wann der Besitz der Werkstatt an dem Fahrzeug bei einer Probefahrt nach zuvor erfolgter Reparatur endet. Dies ist wichtig, da die Werkstatt ein Werkunternehmerpfandrecht nur so lange geltend machen kann, wie sie das Fahrzeug noch nicht wieder an den Halter herausgegeben hat.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (2. Senat für Bußgeldsachen) musste sich am 26.04.2017 mit der Frage auseinandersetzen inwieweit Behörden sich bei der Verkehrsüberwachung privater Dienstleister bedienen dürfen. Dabei stellt es klar, dass die Verkehrsüberwachung der Verkehrssicherheit dient und mit anderen nicht gesetzgeberisch legitimierten Gründen unzulässig ist.