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Aktuelles

Wie lange kann eine KFZ-Werkstatt ein Werkunternehmerpfandrecht geltend machen?

12. Juli 2017

BGH Urteil vom 17.03.2017, Az.: V ZR 70/16

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der KFZ-Werkstätten.

Sachverhalt

Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, wann der Besitz der Werkstatt an dem Fahrzeug bei einer Probefahrt nach zuvor erfolgter Reparatur endet. Dies ist wichtig, da die Werkstatt ein Werkunternehmerpfandrecht nur so lange geltend machen kann, wie sie das Fahrzeug noch nicht wieder an den Halter herausgegeben hat.

Konkret ging es darum, dass der Sohn des Werkstattinhabers mit dem Kunden nach der Reparatur eine Probefahrt als Beisitzer unternahm. Er hatte dem Kunden die Schlüssel des Fahrzeuges übergeben und dieser fuhr bei der Probefahrt selbst das Fahrzeug. Am Ende der Probefahrt war der Kunde zufrieden, wollte aber eine strittige Werklohnforderung nicht ausgleichen. Daraufhin bemächtigte sich der Sohn des Schlüssels, zog diesen ab, bugsierte den Kunden aus dem Wagen, setzte sich selbst ans Steuer und fuhr zurück in die Werkstatt.

Rechtsanwalt Gotthard Brand, der den Werkstattinhaber vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertrat, musste in I. Instanz zunächst eine Niederlage hinnehmen, da das Landgericht die Auffassung vertrat, der Sohn habe das Auto bereits mit Übergabe der Schlüssel für die Probefahrt an den Kunden herausgegeben und sich daher nach Ende der Probefahrt rechtswidrig wieder den Besitz des Wagens wieder verschafft.

Entscheidungen

Das Oberlandesgericht hielt dies für unzutreffend und der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Sichtweise an.

„Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt nur dann einen Übergang des Besitzes an der dazugehörigen Sache, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat“,

lautet der vom Bundesgerichtshof veröffentlichte Leitsatz der Entscheidung.

– Gotthard Brand –
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht